Allgemeine Aufgaben und Leistungen:

Das sieht der Eigentümer:

Wirtschaftsplan – Hausgeldabrechnung – Eigentümerversammlung – Rundschreiben – Schriftliche Beschlussfassungen – Aushänge – Mitarbeiter bei Anwesenheit in der Wohnanlage – Individuelle Leistungen wie Beratung/Information und Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Einen etwas tieferen Einblick in die Verwaltungsleistung erhalten Verwaltungsbeiräte:

Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle), Integration von Speziallisten (Architekten, Gutachter, etc.) – Belegprüfung – Vorbereitung der Eigentümerversammlungen – Ortstermine – Beiratsgespräche – Korrespondenz und Verträge – Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung – Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Diese Leistungen sieht der Eigentümer NICHT:

Kaufmännische Leistungen: – Verbuchen sämtlicher Geldein- u. ausgänge – Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeiträgen – Bearbeiten von Lastschriftbuchungen – Überwachen von Zahlungseingängen – Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand – Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- u. Sparkonten – Rechnungskontrolle – Anweisen und Veranlassen von Zahlungen – Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung – Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen – Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft – Errechnen u. Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen in Abstimmung mit den Eigentümern – Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen – Veranlassen von Heizkostenabrechnungen – Erfassen und ggfs. Abrechnen von Verbrauchswerten (Brennstoffeinkauf, Wasser/Stromverbrauch, ggfs. Heizungs- und Wasserzähler der Wohnungen) – Kennen u. Beachten von Lohn- Einkommenssteuer- / Umsatzsteuergesetz, Abgabeverordnung, Grundsteuergesetz etc.

Technische Leistungen: – Vorbereiten u. Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln – Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen, Integration Architekten, Gutachter, etc. ) – Einweisung u. Einarbeiten der Hausmeister – Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen (Antenne) – Abschluß von Wartungs- u. Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung) in Abstimmung mit den Eigentümern – Vorbereiten u. Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher, etc.) – Bearbeiten von Schlüsselbestellungen u. Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung – Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- u. Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen– Beauftragen von Sachverständigen – Kennen u. Beachten von z.B. AGB, BGB, WEG, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen


Allgemeine Verwaltung: – Korrespondenz mit Eigentümern – Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten – Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung – Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft – Beraten von Eigentümern, Hausmeistern – Abschluß von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferungsverträgen etc.) – Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung u. Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung – Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer – Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen – Erteilen von Genehmigungen (Tel., Veräußerungen, Vermietungen, gewerbliche Nutzung) – Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister) – Kennen u. Beachten von z.B. WEG, BGB, HBG, Erbaurecht VO, Grundbuch VO, Zwangsversteigerungsgesetz, FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht.

(Quelle: BUNDESVERBAND FREIER IMMOBILIEN- UND WOHNUNGSUNTERNEHMEN E.V. Kurfürstendamm 57 10707 Berlin)

http://www.bfw-bund.de